Zugangsvoraussetzungen zur Heilpraktiker für Psychotherapie Ausbildung
Anforderungen für die Prüfung Psychotherapeutischer Heilpraktiker:
Block 1:
Zur Prüfungszulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie müssen Sie:
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, abgeben
- ein ärztliches Zeugnis, nicht älter als 3 Monate, abgeben
- eine Erklärung darüber, dass gegen die antragstellende Person kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- den Nachweis über mindestens den Hauptschulabschluß
Als psychologischer Berater / psychologische Beratering sind keine besonderen Voraussetzungen vorgeschrieben.
Block 2:
Die Bereitschaft sich mit sich selbst auseinanderzusetzen und für neue Lösungsmöglichkeiten offen zu sein.
In den Übungen sich sowohl als Klient, wie auch als Therapeut oder Berater zur Verfügung zu stellen.
Normale psychische Belastbarkeit
Der Titel des psychologischen Beraters / psychologischer Beraterin ist rechtlich nicht geschützt. Dies bedeutet, dass sie für die Ausübung dieses Berufs keine Voraussetzungen erfüllen müssen. In der psychologischen Beratung darf man allerdings nur mit Gesunden arbeiten und keine Psychotherapie ausüben, sondern, wie der Name schon sagt, nur beraten.
Bei Interesse fordern Sie bitte unsere ausführliche Informationsmappe an.
Wir würden uns freuen, Sie in unserem Kurs begrüßen zu dürfen.
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