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Rechtliches zum Entspannungspädagogen
Diese Zeilen entstehen aus dem Grund, weil ich Interessenten am Telefon immer wieder über die wirklichen rechtlichen Rahmenbedingungen des Entspannungspädagogen aufklären muß, während anscheinend andere Anbieter im Internet bewußt falsche Angaben machen bzw. sogar irreführende Werbung betreiben. Außerdem möchte ich die Unterschiede zu anderen Ausbildungen herausarbeiten, damit sie eine konkrete Entscheidungshilfe zur Hand haben. Da ich über viele Jahre Rechtskunde an einer Heilpraktikerschule unterrichtete traue ich mir durchaus zu, den Sachverhalt hier darzustellen und ihnen so eine Entscheidungshilfe anzubieten.
1. Staatliche Anerkennung
Eine staatliche Anerkennung für den Entspannungspädagogen (oder alternative Titel) gibt es NICHT. Wenn ihnen jemand etwas anderes erzählt, dann belügt er sie oder versucht andere staatliche Anerkennungen dafür zu verwenden. Dies ist nach meiner Meinung sogar irreführende Werbung und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Rechtlich gesehen ist die Ausbildung nur eine Fortbildung, da jeder ohne Vorbildung als Lehrer tätig werden darf. Es gibt vor allem zwei Dinge, die für diese Irreführung gerne verwendet werden.
Staatlich anerkannter Fernunterricht
Vor einigen Jahren mußte der Gesetzgeber regulierend eingreifen und jedes Institut, das Fernunterricht anbot mußte sich zertifizieren lassen. Die staatliche Anerkennung beschränkt sich nur darauf, daß der Veranstalter Fernunterricht abhalten darf. Einige Anbieter verknüpfen diese Zulassung gerne mit dem Enspannungspädagogen, was natürlich nicht der Fall ist, sondern nur den Eindruck der staatlichen Anerkennung erwecken soll. Da wir keinen Fernunterricht anbieten und dies beim Entspanungspädagogen auch meiner Meinung nach schlecht möglich ist, besitzen wir natürlich auch nicht die staatliche Anerkennung zum Fernunterricht.
Staatliche Befreiung von der Umsatzsteuer für Ausbildungsbetriebe
Betriebe, die Ausbildungen anbieten können sich bei ihrer Bezirksregierung von der Umsatzsteuer befreien lassen. Auch hier wird nicht die Qualität und der Ausbildungsinhalt, sondern nur die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Auch die Ausbildungen der Zukunftswerkstatt sind von der Umsatzsteuer befreit. In dem Sinne der Umsatzsteuerbefreiung ist die Ausbildung somit staatlich zugelassen, was aber mit der staatlichen Zulassung des Entspannungspädagogen nichts zu tun hat. In unserem Bescheid der Bezirksregierung ist es sogar ausdrücklich verboten diesen Titel für Werbung zu verwenden.
Lassen sie sich also nicht blenden eine staatliche Zulassung für den Entspannungspädagogen gibt es nicht.
2. Krankenkassenzuschuß und rechtliche Grundbedingungen
Entspannungskurse, in denen Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung gelehrt wird, können von den Kassen im Rahmen der "Kostenerstattung” für Präventionskurse (§20 Sozialgesetzbuch V) bezuschusst werden. Der Kursteilnehmer erhält also die Kursgebühren ganz oder teilweise von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Die Höhe der Erstattung schwankt von Krankenkasse zu Krankenkasse zwischen 60% und 100% der Kursgebühr. Auch die Häufigkeit ist unterschiedlich. Viele Kassen erstatten nur einen Präventionskurs im Jahr, manche zwei, eine Krankenkasse ist mir bekannt, die vier Kurse im Jahr erstattet. Damit die Kursteilnehmer die Erstattung in Anspruch nehmen können muß der Kursleiter zwei Voraussetzungen erfüllen:
Vorberuf
Der Kursleiter muss eine staatlich anerkannte Grundausbildung im psychosozialen oder medizinischen Bereich haben. Anerkannt sind folgende Grundausbildungen: Psychologe, Pädagoge, Sozialpädagoge/Sozialarbeiter, Sozialwissenschaftler, Gesundheitswissenschaftler, Arzt, Sportwissenschaftler, Sport-, und Gymnastiklehrer, Physiotherapeut, Krankengymnast, Ergotherapeut, Erzieher, Gesundheitspädagoge und Heilpädagoge.
Zusatzausbildung in einem Entspannungsverfahren
Der Kursleiter muß eine Ausbildung in einem Entspannungsverfahren vorweisen, die mindestens 32 Unterrichtseinheiten umfaßt. Bei Personen, die den Vorberuf hatten ist unser Zertifikat meines Wisses bis jetzt noch nicht abgelehnt worden.
3. Krankenkassenzuschuß und die reale Praxis
Der Vorberuf ist oft zwingend notwendig, auch wenn es ziemlich unlogisch ist, daß ein Physiotherapeut mehr Ahnung von psychologischen Zusammenhängen haben soll, als zum Beispiel ein Heilpraktiker für Psychotherapie, der selbstständig psychisch Kranke therapieren darf. Es geht mal wieder wie so oft in Deutschland nicht um reale Qualität sondern nur um rechtliche Zulassungen, die von grünen Tisch aus entschieden werden. Aber man darf nicht vergessen, daß Krieg unter den Krankenkassen herrscht, das heißt es geht um Mitglieder. Wenn sie also Kursteilnehmer haben, die Druck bei der Kasse machen und mit Austritt drohen, dann können ihr Kurse vielleicht unter der Hand auch ohne Vorberuf bezuschußt werden. Die Krankenkassen schwanken da zwischen Kundenorientierung und rechtlicher Korrektheit, weil sie dadurch durch andere Krankenkassen angreifbar sind ( die Verpfeifen sie dann bei der Aufsichtsbehörde). Es kommt da ganz auf den Geschäftsstellenleiter, den Sachbearbeiter, das Umfeld der Kasse und wie der Bedarf in ihrer Region ist an. Zudem ändert sich im Gesundheitswesen dauernd etwas und über die Jahre kann ich wirklich eine Wellenbewegung im lockeren und strafferen Umgang mit den Vorschriften bemerken.
Das wichtigste aber ist, daß Teilnehmer, die nur wegen dem Zuschuß in ihren Kurs kommen, meist nur Interesse an dem Zuschuß haben, aber in den meisten Fällen nur sehr wenig für die Entspannung. Diese Leute shoppen von einem Zuschußkurs (Kochen, Rückenschule, Yoga usw.) zum nächsten, lassen sich aber auf keine Methode wirklich ein. Einige unserer Kursteilnehmer haben zum Beispiel nach einem Grundkurs eine zweiwöchige Gruppe ins Leben gerufen, in der zusammen geübt und das Gerlernte aufgefrischt wird. Dies ist natürlich auch für den Kursleiter interessant, da er dadurch regelmäßige Einnahmen hat. Mit Zuschußteilnehmern ist dies nicht möglich. Der Krankenkassenzuschuß ist also nur ein zusätzliches Zuckerl und nicht die Hauptmahlzeit. Nach meiner Meinung werden hier genau die Leute nicht gefördert, die wirklich regelmäßig und dauerhaft für ihre Gesundheit etwas tun, da immer wieder nur Anfängerkurse gefördert werden und nicht die Kontinuität.
Was wirklich zählt ist die Qualität ihres Unterrichts und genau deshalb werden die Leute zu ihnen kommen. Wenn sich herumspricht, dass sie gut sind und sich die Leute bei ihnen entspannen können, dann werden sie auch regen Zulauf haben egal ob es einen Zuschuß gibt oder nicht. Dazu möchte ich ihnen als Beispiel eine von uns ausgebildete Kursleiterin nennen. Sie wohnt in einer relativen kleinen Gemeinde und konnte dort den Gemeindesaal sehr günstig für Entspannungskurse mieten. Sie gestaltete nur wenige Handzettel und erzählte es auch privat einfach weiter und schon nach kurzer Zeit war der Kurs gut befüllt und sie mußte eine Warteliste anlegen. Sie bekam ausgezeichnetes Feedback von den Kursteilnehmern und so konnte sie sehr bald danach einen zweiten Kurs ansetzen, der wieder sofort gefüllt war. Seitdem hält sie mit großem Erfolg Entspanungskurse ab und während der gesamten Zeit wurde sie kein einziges Mal nach dem Krankenkassenzuschuß gefragt. Die Qualität des Kurses war einfach so gut, daß dieser keine Rolle spielte und den Leuten der Entspannungserfolg wichtiger war, als der Zuschuß.
4. Ausbildungslänge
Viele Ausbildungsgänge im Entspannungssektor sind nach meiner Meinung vollkommen überladen. Ich muß als normaler Kursleiter mich z. B. nicht exakt mit dem Hormonsystem auskennen, auch wenn Effekte der Entspannung von diesem System gesteuert werden. Ich muß allerdings wissen, welche praktischen Auswirkungen es gibt und wie ich sie handhaben muß. Wenn sie im Internet surfen werden sie feststellen, daß unsere Ausbildung eine der preisgünstigsten und auch kürzesten ist. Dies liegt daran, daß sie ursprünglich als Fortbildung in Heilpraktikerschulen konzipiert wurde. Die gesamte Heilpraktikerausbildung ist grundsätzlich von einer hohen Eigenverantwortung und Eigenleistung der Teilnehmer geprägt, weil die Kosten normalerweise immer selbst getragen werden müssen. So verlange ich auch bei unserer Ausbildung ein gewisses Maß an Selbstverantwortung, um zu einem guten Ergebnis zu kommen. Deshalb sind zwischen den einzelnen Ausbildungsblöcken auch entsprechende Zeiträume, damit das Gelernte sich auch setzen und eingeübt werden kann. Nach 11 Jahren Ausbildungstätigkeit muß ich sagen, das das Konzept sich einfach bewährt hat und bis jetzt noch jeder Absolvent die praktische Abschlußprüfung so bestanden hat, daß ich ihn guten Gewissens entlassen konnte.
5. Überladung der Kurse mit zu vielen Entspannungsmethoden
Sie werden im Internet sehr viele Angebote finden, die ihnen neben den klassischen Entspannungmethoden noch viele andere Methoden anbieten. Von Qi Gong über Yoga bis zur Aromatherapie ist hier alles, je nach Vorausbildung der Ausbildungsleitung zu finden. Durch die kurzen Kurszeiten ist es aber in den meisten Fällen nur möglich in eine Methode hineinzuschnuppern. Von einer anständigen Ausbildung in diesem Bereich ist man da immer weit entfernt. Nur ein kurzes Beispiel: die Ausbildung zum Tai Chi oder Qi Gong Lehrer nach den Vorgaben des Deutschen Dachverbands umfasst 500 Unterrichtseinheiten und muß 6 Jahre andauern. Wenn sie dann in einem Kurs zum Entspannungspädagogen ein oder zwei Qi Gong Wochenenden absolvieren, wird schnell klar, dass sie dort nur die Grundlagen für ein eigenes Üben erlernen können, geschweige denn die Kompetenz für den Unterricht. Ich konzentriere mich deshalb in meiner Ausbildung ganz auf die beiden Methoden autogenes Training und progressive Muskelentspannung und sorge dafür, dass sie dort die erforderliche Kompetenz erlangen.
6. Akademiker und Nicht - Akademiker
Ich habe Akademiker (Theologen, Ärzte, Sozialpädagogen, die Ausbildung nicht bei mir gemacht haben) erlebt, die die Entspannung einfach furchtbar angeleitet haben und einfache Hausfrauen, bei denen die Kursteilnehmer auf Wolke 7 schwebten und sich einfach fallen lassen konnten. Andererseits erinnere ich mich noch gut an Psychologen, die in meinem Kurs "Klassenbester" waren. Es kommt einfach auf die Person an und nicht auf ihre Vorbildung und vor allem darauf, wie der Kursleiter die Enspannung über Stimme, Geisteshaltung und eigener Entspannungsfähigkeit rüberbringen kann. Deshalb ist unsere Ausbildung so stark auf die praktische Tätigkeit geprägt, weil nur genau dies im Kurs zählt.
Ich selbst praktikziere nun seit 1988 autogenes Training und bilde seit 1997 aus. Ich habe eine umfassende Tai Chi, Zen Meditations, schulmedizinische, naturheilkundliche und psychotherapeutische Ausbildung und seit 1995 eine eigene Praxis. Aber ich habe mir meine Kenntnisse durch viel persönlichen Einsatz und harte Arbeit außerhalb der Universität erworben, sitze aber in vielen Fortbildung neben den Akademikern und wir haben beide kein Problem damit. Die Ausbildung ist auch deshalb so stark praxisbezogen, weil meine Kenntnisse sich immer an der Praxis orientieren mußten und so immer einem direkten Praxistest ausgesetzt waren.
8. Der Titel Entspannungspädagoge, Entspannungstrainer, Dipl.-Entspannungspädagoge
Die Begriffe Entspannungspädagoge und Entspannungstrainer sind nicht geschützt und im Prinzip kann sich jeder, auch ohne entsprechende Ausbildung so nennen. In der Praxis wird dies aber nicht funktionieren, da die Teilnehmer in erster Linie die Qualität ihres Unterrichts beurteilen. Wie sie sich also nennen bleibt ihnen überlassen. Im Wellness und Fitness Bereich wird man sich wohl eher Trainer nennen, im Präventionsbereich eher Pädagoge. Ebenso sagt der Titel Diplom Entspannungspädagoge nichts aus. Auch das Wort Diplom ist nicht geschützt und jeder kann einem so ein Diplom verleihen. Wir sind in Deutschland leider immer noch sehr titelgläubig und wenn ein Titel nur recht offiziell und akademisch klingt, dann leiten wir daraus sofort unbewußt eine staatliche Zulassung ab.
9. Entspannungtherapeut
dürfen sich in Deutschland nur Ärzte und Psychotherapeuten nennen. Um Verwechslungen vorzubeugen dürfen Heilpraktiker in ihrem Therapieangaben nur Entspannungstherapie schreiben ( also Heilpraktiker Otto Mustermann, Entspannungstherapie, Kunsttherapie, NLP). Alle anderen Personen dürfen den Titel Entspannungstherapeut nicht führen und die Gesundheitsämter achten sehr auf diese Einhaltung.
Wer schon mal mit rechtlichem zu tun hatte, der weiß natürlich, daß es immer viele Meinungen und Auslegungen gibt. Dies ist meine und eine rechtliche Gewähr hierfür kann ich natürlich nicht geben.
Bei Interesse fordern sie bitte unsere kostenlose Infomappe an.
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